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Was tun wenn Nachbars Heizung stört?

Haben Sie sich schon mal gefragt, woher dieses Wummern kommt, das Sie seit Kurzem hören? Dieser unterschwellige tiefe Brummton, der Ihnen nachts den Schlaf raubt und selbst am Tag kaum zu übertönen ist? Der nur schwer zu orten ist und nervt?

Dann hat Ihr Nachbar vermutlich seine Heizung modernisiert und seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpe getauscht. Die stehen gerade ganz oben auf der Wunschliste von Modernisierern. Als sparsam, energieeffizient und umweltfreundlich gepriesen, nutzen die modernen Heizsysteme die Luft, Erdwärme oder das Grundwasser als jederzeit frei verfügbare und damit regenerative Energieträger. Vor allem aber sind sie flexibel im Innen- und Außenbereich zu installieren. Experten zufolge hat der Aufstellungsort keinen Einfluss auf die Effizienz der Wärmepumpe. Deshalb werden die Kühlschrank großen Geräte, wenn nicht im Keller oder in der Etagenwohnung, gerne an die Grundstücksgrenze verbannt, wo der Nutzer sie weder sieht noch hört. Damit fängt der Ärger aber an.

Lauter als erlaubt

Der Betrieb der Kompressoren und Ventilatoren ist nicht zu überhören. Hersteller geben Durchschnittswerte von 50 Dezibel an – das entspricht laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Lautstärke einer normalen Unterhaltung. In der Realität hört sich das meist anders an. Aus der „gepflegten Unterhaltung“ kann schnell ein „lautes Gebrüll“ werden. Schon bei einem leicht über dem Durchschnitt erhöhten Wärmebedarf steigt auch der Lärm der Kompressoren und Ventilatoren. Die Geräte arbeiten Tag und Nacht, wobei sie gerade in den Abend- und Morgenstunden, wenn ein erhöhter Wärmebedarf besteht, im Maximalbereich laufen. Das bekommen Sie als Nachbar dann als ein tiefes Brummen, Summen oder Wummern zu hören, das in unregelmäßigen Abständen mit unterschiedlicher Zeitdauer auftritt. Die tiefen Frequenzen werden viel deutlicher und als besonders störend wahrgenommen. Messungen haben Schalldruckpegel von tagsüber deutlich über 50 dB und nachts deutlich über 35 dB ergeben. Gerade nachts können solche Werte schon bei geringfügiger Überschreitung der Lärmrichtwerte unzumutbar sein (OVG für das Land NRW, Az.: 11 A 2428/89).

Nicht fachgerecht installiert

Deshalb empfehlen Experten, die Anlagen nicht im Bereich von Schlafräumen, nicht zu nah am Nachbarhaus und möglichst nicht in Ecken, die den Schall vervielfältigen könnten, aufzustellen. Damit die Betriebsgeräusche nicht weitergeleitet werden, müssen die Wärmepumpen zu Boden, Decken und Wänden, den angeschlossenen Luftkanälen sowie zwischen Gerät und Podest schallentkoppelt aufgestellt werden (OLG Düsseldorf, Az.: I-22 U 128/10, 22 U 128/10). Daran aber halten sich nicht alle Handwerker. Häufig werden Wärmepumpen dort installiert, wo sie den Eigentümer oder dessen Mieter nicht stören oder eben nah beim Heizungsraum. Auf Sie als Nachbarn wird keine Rücksicht genommen. Ein Missstand, gegen den Sie sich wehren und im Härtefall gerichtlich vorgehen sollten.

Beeinträchtigungen beschränken

Bei der Installation im Außenbereich hat der Betreiber einer Luftwärmepumpenanlage die Mindestabstandsfläche zur Grundstücksgrenze zu wahren (OLG Frankfurt, Az.: 25 U 162/12). In diesem Fall kam die Hessische Bauordnung zur Anwendung, die einen Mindestabstand von drei Metern vorsieht (§ 6 Abs. 5 Satz 4 HBO), die der Beklagte nicht eingehalten hatte. Außerdem wertete das Gericht das deutliche Überschreiten der zulässigen Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) durch die Luftwärmepumpen als unzulässig. Auch das Verwaltungsgericht des Saarlandes (Az.: 5 K 1528/11) bekräftigt in seinem Urteil, dass Wärmepumpen so zu errichten sind, dass nach dem Stand der Technik, auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Ruhestörung nicht hinnehmen

Selbstverständlich müssen Sie auch als Eigentümer einer Wärmepumpe Fehler bei der Planung, Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen nicht hinnehmen. Werden Sie und Ihre Familie oder Mieter durch die neue Heizanlage gestört, zeigen wir Ihnen gerne Ihre Rechte auf.