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Wie dagegen vorgehen?

Dem Lärmverursacher juristisch die Stirn bieten

Nachbarn können nerven, keine Frage. Vor allem, wenn man sie nicht nur sieht, sondern auch hört. Egal, ob Kindergeschrei, laute Musik, Party- oder Motorenlärm, wenn die Geräusche unerträglich sind, sollten Sie handeln. Lärmbelästigungen sind nicht nur ein Gesundheitsrisiko. Sie gehören auch zu den häufigsten Ursachen für Streit unter Nachbarn. Denn viele Menschen vergessen, dass Geräusche am Gartenzaun nicht Halt machen. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, was zu bestimmten Zeiten erlaubt ist und was nicht. Das ist vielen Menschen jedoch nicht bewusst. 

Oftmals hilft ein klärendes Gespräch, je eher man es sucht, umso besser.

Wenn Sie beim Nachbarn auf taube Ohren stoßen, kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen und beraten Sie, wie Sie am besten vorgehen können.

Das nachbarliche Rücksichtnahmegebot und das Recht, Ruhestörungen und Lärmbelästigungen nicht dulden zu müssen, § 906 BGB, streiten für Sie. Beispielsweise muss in der Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr Ruhe herrschen. In dieser Zeit sind Schallimmissionen, lärmende Tätigkeiten, auch laute Gespräche und Musik, die deutlich von den Nachbarn zu hören sind, verboten. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Hilfreich sind sogenannte Lärmprotokolle, die die Intensität der Lärmbeeinträchtigung sichtbar machen. Auch, was Sie nervt und wie sich der Lärm auf Sie und Ihre Familie auswirkt.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Luftwärmepumpen und Blockheizkraftwerken nimmt die Zahl der Ruhestörungen stetig zu. Dazu mehr in unseren Fachbeiträgen: »Wenn Nachbars Heizung stört« und »Was tun vor der Installation einer Luftwärmepumpe