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Lautes Gezeter und andere Geräusche

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Das Amtsgericht Warendorf hat das lautstarke Streiten zweier Menschen als unzulässige Lärmbelästigung und Ruhestörung eingestuft, ebenso lautes Sexgestöhne. (Az.: 5 C 414/97). Nachbarn eines ständig streitenden Ehepaares gab das Amtsgericht Bergisch-Gladbach Recht und wertete das Gezeter als Ruhestörung (Az.: 64 C 125/00). Das Amtsgericht Düsseldorf sah darin sogar eine Ordnungswidrigkeit und verhängte ein Bußgeld (Az.: 302 OWi – 904 JS 708/91)