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Lärm durch Handwerker und Haushalt

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Gelegentliche Geräusche durch Renovierungs-, Verschönerungs- und Installationsarbeiten in der Nachbarschaft sind grundsätzlich hinzunehmen. Dazu zählt auch der Lärm, der von Bohrmaschinen, Staubsaugern und Waschmaschinen ausgeht. Allerdings dürfen diese Arbeiten nur außerhalb der Ruhezeiten ausgeführt werden. Als abendliche Grenze gilt 20 Uhr.